Federführender Begünstigte und gleichzeitig einziger Projektpartner des Projekts ist der
„Zweckverband Internationales Sport-, Kultur- und Freizeitzentrum Ralingen-Rosport“.
Dieser wurde auf der Grundlage der zwischen der Gemeinde Rosport (Luxemburg) und der Ortsgemeinde Ralingen (Deutschland) geschlossenen Kooperationsvereinbarung vom 17.08.2005 von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion mit Sitz in Trier errichtet gemäß Artikel 8 Abs. 2 und 3 i.V. m. Artikel 11 Abs. 2 des
„Karlsruher Übereinkommens“ vom 23.01.1996.
Die
Haushaltsmittel des Zweckverbands werden von der Verbandsversammlung im Rahmen des jährlich aufzustellenden Haushaltsplans beschlossen und gemäß Satzung, Artikel 9 durch:
- Einnahmen aus erbrachten Leistungen
- Zuweisungen, Zuschüsse, Spenden, Sponsoren
- Sonstige gesetzlich zulässige Einnahmen
- Umlage der Verbandsmitglieder, die in der jeweiligen Haushaltssatzung nach dem Prinzip des Vorteilsausgleiches festgelegt wird unter Berücksichtigung der Ausführungs-, Finanzierungs- und Betriebspläne nach Maßgabe des Absatzes 2
- Darlehensaufnahme
gegenfinanziert. Siehe hierzu auch
Memorial (Amtsblatt des Großherzogtums Luxemburgs) vom 2.12.2005.
Der grenzüberschreitende Zweckverband selbst verfügt in seiner
Geschäftsstelle Trier wie auch bei seinen Mitgliedern, der Gemeinde Rosport (Luxemburg) und der Ortsgemeinde Ralingen (Deutschland) über ausreichendes Personal und Mittel, um die administrative Verwaltung des Projekts sicherzustellen.